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Ende April hat das Netzwerk-Treffen der Seniorenvertretungen des Landkreises Würzburg diesmal in Geroldshausen in der Sportgaststätte stattgefunden. Dabei durfte ich die Seniorenarbeit in unserer Gemeinde vorstellen. Bei der Vorbereitung bin ich zunächst davon ausgegangen, dass wir nur den Seniorenkreis Geroldshausen – Moos haben. Beim näheren Nachfragen berichteten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger begeistert von Treffen für Seniorinnen und Senioren, die nicht nur für Geroldshäuser und Mooser in unserer Gemeinde angeboten werden. (Lesen Sie dazu mehr in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts.) Bemerkenswert bei dieser Veranstaltung war aber auch die Frage nach dem Alter der Sporthalle bzw. der Sportgaststätte. Es wurde vermutet, dass diese max. 5 Jahre alt sind, weil sie so „gut in Schuss“ sind. Tatsächlich ist das Gebäude 19 Jahre alt und wird nur durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder des Sportvereins gepflegt und in Stand gehalten. Dies ist besonders interessant, weil andere Sporthallen mit Vereinsgaststätten auf Kosten der Kommunen unterhalten werden. Deshalb bedanke ich mich an dieser Stelle - auch im Namen des Gemeinderats - nicht nur beim SV Geroldshausen sondern auch bei den vielen anderen Bürgerinnen und Bürgern für ihr ehrenamtliches Engagement. Ihre Tätigkeit macht unsere Gemeinde lebenswert!

Am 29.04.2022 hat die Bürgerversammlung für das Jahr 2021 stattgefunden. Dabei wurden die Ziele einer Bürgerversammlung, der Haushalt 2021 und Themen rund um die Gemeinde Geroldshausen vorgestellt. Anschließend wurde darüber berichtet, was aus den Anregungen der letzten Bürgerversammlung geworden ist und auch wenige neue Anregungen protokolliert. Diese werden in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt.

Mitte Februar diesen Jahres hatte das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mitgeteilt, dass die vorliegenden Angebote zu der Renovierung der beiden Bildstöcke in Moos geprüft wurden und auskömmliche Angebote vorliegen. Auf Antrag hat der Bezirk Unterfranken wenige Tage später mitgeteilt, die Unterfränkische Kulturstiftung sei mit dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn einverstanden. Daraufhin hatte die Verwaltung einen Erlaubnisantrag zur Restaurierung beim LRA Würzburg gestellt. Mitte April wurden nun auch diese Erlaubnisse erteilt. Somit konnte der Gemeinderat in der Mai-Sitzung die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot beauftragen. Auf Grund der zahlreichen Spenden und der Förderung der Unterfränkischen Kulturstiftung entstehen für die Gemeinde Geroldshausen keine Kosten. Nochmals vielen herzlichen Dank an die Spender und die Unterfränkische Kulturstiftung!

Über dem kleinen und dem großen Flachdach des Neubaus „Kindergarten Zauberbähnle“ wurden Notdächer errichtet und Trocknungsgeräte aufgestellt. Die Feuchtigkeit hat an einzelnen Stellen bis zu 46 % betragen. Anfang Mai haben die Messungen des Gutachters ergeben, dass auch das große Flachdach abgetrocknet ist und die Folien wieder aufgebracht werden können. Als nächstes soll zeitnah die Attika errichtet werden, damit auch über die Seitenwände kein Regenwasser mehr ins Gebäude eindringt. Die Innenausbauarbeiten (Einbau Aufzug, Isolierung, …) gehen voran bzw. sind abgeschlossen.

Die nächste Gemeinderatssitzung wurde um eine Woche auf 21.06.2022 verschoben. Wenn alles wie geplant läuft, wird in dieser Sitzung eine konkrete „Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST)“ zum Bahnhofsumbau Geroldshausen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft vorgestellt und ggf. beschlossen.

Mit dem Verblühen der Kastanienblüten geht der Frühling langsam zu Ende. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den Sommer!

Ihr

Gunther Ehrhardt
1. Bürgermeister


Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 30. März 2022 - Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022

Die Finanzverwaltung des Freistaates Bayern hat auf den 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) die Grundsteueräquivalenzbeträge für Grundstücke sowie den Grundsteuerwert für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft festzustellen.
Die Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ist dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. Oktober 2022 zu übermitteln. Download: Öffentliche Bekanntmachung, Infobroschüre