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Der ElisabethenHeim Würzburg e. V. ist seit Anfang diesen Jahres neuer Träger des „Kindergarten Zaubernest“ bzw. dann auch für den neuen „Kindergarten Zauberbähnle“. In der Gemeinderatsitzung im April hat der neue Träger den Belegungsplan vorgestellt. Dabei stellte der geschäftsführende Vorstand des ElisabethenHeim Würzburg e. V. fest, dass zu viele Kinder im Kinderkrippenalter jedoch zu wenige Kindergartenkinder angemeldet wurden. Andererseits ändert sich die Belegung der Gruppen schnell, oft bereits innerhalb eines Jahres. So kommen Krippenkinder hinzu oder sie rücken aus der Übergangsgruppe (gemischte Gruppe von Kinder im Alter zwischen 2 und 6 Jahre) in die Kindergartengruppen nach. Des Weiteren wurde vom neuen Träger mitgeteilt, dass ab März 2023 fast alle Plätze in den Krippen- inkl. Übergangsgruppe belegt sind. In den beiden Kindergartengruppen sind dann wenige Plätze frei. Hier sieht der neue Träger momentan noch das Problem, dass jeder unbelegte Platz auch ein Defizit insbesondere bei den Personalkosten bedeutet. Deshalb wird die dritte zur Verfügung stehende Kindergartengruppe im Neubau vorerst nicht eröffnet.

Auch wurde der Gemeinderat in der April-Sitzung über die Antwort des Bayerische Verkehrsminister auf Grund der Anfrage der Gemeinde informiert: „Die DB hat inzwischen mit der Grundlagenermittlung für den Bahnhofsumbau begonnen und will diese im kommenden Jahr abschließen. Ebenfalls für 2023 ist von der DB der Bau der Lärmschutzwände geplant. Die DB hat dem Freistaat versichert, dass die Lärmschutzwände so gebaut werden, dass es zu keinem Konflikt mit der geplanten neuen Lage von Gleis 4 kommt.“ Die Verwaltung wird nachfragen, was die „neue Lage von Gleis 4“ bedeutet. Ferner wurde in dem Schreiben mitgeteilt, dass die Bundesmittel bislang nur für die Planungen eingeworben werden konnten, während die Finanzierung der Baumaßnahmen derzeit noch offen sei. Eine Finanzierung der Lärmschutzwand sei sichergestellt.

Anfang April hat der Ortstermin mit dem Staatlichen Bauamt, der DB Netz und der Förderstelle bei der Regierung von Unterfranken wegen des Bahnübergangs Hauptstraße/Albertshäuser Straße stattgefunden. Um diesen Termin hatte die Gemeinde bereits im Juli 2021 gebeten. Dabei wurde seitens der DB Netz festgestellt, dass der Bahnübergang Bestandsschutz hat. Andererseits entspricht er nicht mehr dem Stand der Technik und den Vorschriften. So muss an einem Bahnübergang ein Räumbereich eingehalten werden. Der Räumbereich ist der Bereich mit einer Entfernung von 27 m zur Bahnschranke, der zur Verfügung stehen muss, damit lange Fahrzeug-Gespanne nicht auf dem Bahngleis zum Halten kommen. Am Bahnübergang Hauptstraße/Albertshäuser Str. muss bei vier Straßen (Albertshäuser Straße, Ingolstädter Straße, Hauptstraße und Industriestraße) der Räumbereich berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass durch die beengten Platzverhältnisse die Schleppkurven von langen Fahrzeug-Gespannen fast nicht eingehalten werden können. Schließlich liegt die Hauptstraße ca. 6 Meter tiefer als der Bahnübergang. Auch befinden sich in Richtung Würzburg Weichen, über die kein Fußgängergang errichtet werden kann. Die Anforderungen seitens des Straßenverkehrs, der Verkehrsströme und die der Bevölkerung sind mind. ebenso komplex. In dem Gespräch wurden zahlreiche Varianten zur Lösung dieser Probleme angedacht. Die DB Netz hat zugesagt, die Varianten zu prüfen, ob sie überhaupt realisierbar sind. Erst in einem nächsten Schritt können dann Vorplanungen eingeleitet werden.

Das Staatliche Bauamt hält grundsätzlich die Errichtung einer Querungshilfe an der Schulbushaltestelle in Geroldshausen für sinnvoll. Beim Ortstermin Anfang April wurde festgestellt, dass die Haltebuchten nicht mehr dem Stand der Technik bzw. der Vorschriften entsprechen, weil die Strecke zwischen den beiden Bürgersteigen für die Fußgänger zu weit ist. Deshalb ist eine Verengung der Fahrbahn einzuplanen. Es werden nun Alternativ-Planungen für die Bürgersteige auf beiden Seiten entwickelt.

Der Gemeinderat hat den Haushalt 2022 mit dem Investitionsprogramm (inkl. des Feuerwehrfahrzeugs für die FF Moos) beschlossen. Trotz der umfangreichen Maßnahmen (Erhöhung der Einnahmen und Kürzung der Ausgaben), die bereits zur Konsolidierung des Haushalts 2021 beschlossen wurden, mussten Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt 2022 für die Pflichtaufgaben der Gemeinde (insbesondere für Kindergarten und Schule) eingeplant werden. Der Kämmerer berichtete in der April-Sitzung des Gemeinderats, dass es schwierig sein wird, für diesen Haushaltsansatz eine Genehmigung der Kommunalaufsicht zu erhalten.

Ihr

Gunther Ehrhardt
1. Bürgermeister


Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 30. März 2022 - Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022

Die Finanzverwaltung des Freistaates Bayern hat auf den 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) die Grundsteueräquivalenzbeträge für Grundstücke sowie den Grundsteuerwert für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft festzustellen.
Die Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ist dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. Oktober 2022 zu übermitteln. Download: Öffentliche Bekanntmachung, Infobroschüre