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Bitte Hecken, Sträucher und Bäume zurückschneiden

Hecken, Sträucher und Bäume wachsen gerade in den Sommermonaten oft schneller, als man denkt. Ragen Äste und Zweige auf Gehwege, Radwege oder Straßen, können sie jedoch schnell zum Hindernis oder sogar zur Gefahr werden.

Fußgängerinnen und Fußgänger müssen ausweichen, Radfahrende werden behindert und größere Fahrzeuge können an überhängenden Ästen hängen bleiben. Besonders an Kreuzungen und Einmündungen ist eine gute Sicht wichtig. Auch Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten müssen jederzeit gut erkennbar sein.

Die Gemeinde bittet deshalb alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Sträucher und Hecken entlang öffentlicher Straßen und Wege regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden.

Was ist zu beachten?

Über Straßen, Gehwegen und Radwegen muss ausreichend freier Raum bleiben. Bitte achten Sie insbesondere auf folgende Maße:

  • Über Fahrbahnen: mindestens 4,50 Meter freie Höhe.
  • Über Geh- und Radwegen: mindestens 2,50 Meter freie Höhe.
  • Seitlich zur Fahrbahn: Anpflanzungen sollen nicht in den Verkehrsraum hineinragen. Im genannten Bereich ist ein Abstand von mindestens 50 Zentimetern zum Fahrbahnrand einzuhalten.
  • An Kreuzungen und Einmündungen: Hecken und andere Bepflanzungen müssen so niedrig gehalten werden, dass Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger den Verkehr rechtzeitig erkennen können. Gibt ein Bebauungsplan kein besonderes Sichtdreieck vor, sollte die Bepflanzung im unmittelbaren Kreuzungs- und Einmündungsbereich höchstens etwa 80 Zentimeter hoch sein.
Schematische Darstellung des freizuhaltenden Verkehrsraums: 4,50 Meter Höhe über der Fahrbahn, 2,50 Meter über dem Gehweg und jeweils 0,50 Meter seitlicher Abstand.
Freizuhaltender Verkehrsraum über Fahrbahn und Gehweg

Hecken und Sträucher sollten deshalb möglichst bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Gerade bei Hecken ist ein regelmäßiger Rückschnitt sinnvoll. Wer frühzeitig schneidet, verhindert, dass die Pflanzen immer weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen und später ein sehr starker Rückschnitt notwendig wird.

Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtung freihalten

Bitte prüfen Sie auch, ob durch Ihre Bepflanzung Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel oder Straßenleuchten verdeckt werden. Sie müssen für alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und gut sichtbar sein.

Auch die Hausnummer sollte von der Straße aus eindeutig zu erkennen sein. Das kann im Notfall entscheidend sein, damit Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei ein Gebäude schnell finden.

Warum besteht eine Verpflichtung zum Rückschnitt?

Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass von ihren Anpflanzungen keine Gefahren für den öffentlichen Verkehr ausgehen. Nach Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes dürfen Anpflanzungen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen.

Werden Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge durch überhängende Äste, Hecken oder Sträucher gefährdet, können Grundstückseigentümer unter Umständen auch für daraus entstehende Schäden verantwortlich sein.

Am besten schon bei der Pflanzung daran denken

Bäume, Sträucher und Hecken können im Laufe der Jahre erheblich größer werden. Deshalb empfiehlt es sich, bereits bei der Pflanzung ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze einzuplanen und an geeigneten Stellen eher schwächer wachsende Pflanzen auszuwählen.

Die Gemeinde Geroldshausen bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Grundstücksgrenzen regelmäßig zu kontrollieren und erforderliche Rückschnitte rechtzeitig vorzunehmen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe – damit Gehwege und Straßen sicher und gut nutzbar bleiben.

Fragen und Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim:

Telefon: 09366 9061-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.